AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, Käufe, Reparaturen sowie die Programmierung von Fahrzeug-Elektronik der Motofex UG (haftungsbeschränkt) und die Lieferung von Neu- und Ersatzteilen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertragsabschluss und Geltung

Ein Auftrag eines Kunden/Interessenten, gilt erst als angenommen, wenn wir durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss oder durch Erbringung der Leistung auch tatsächlich von uns angenommen wird. Der Zeitraum in dem wir unsere Vertragsannahme durchführen ist frei und vom Einzelfall abhängig. Jedoch gilt ein Auftrag als abgelehnt bzw. von uns nicht durchführbar, wenn innerhalb von 4 Wochen nach Auftragseingang keine Annahme erfolgt ist. Ein von uns an einen Kunden abgegebenes typspezifisches Angebot durch Werbung/Kostenvoranschlag - insbesondere der Angebotspreis, zeitlicher Aufwand, Erfüllungstermin, Wartezeit - für eine Dienstleistung ist erst nach Durchführbarkeitsprüfung und Bestätigung verbindlich. Sollten im Einzelfall verbindliche Preisangaben durch uns aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages erfolgen, sind wir an einen solchen Kostenvoranschlag nur gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlags beim Auftraggeber erteilt wird. Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlagen des Kunden per E-Mail zugesandt. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Software und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Keine Dienstleistung, Reparatur oder Haftung bei werksseitigen Konstruktions- oder Softwarefehlern

Ausdrücklich hingewiesen sei auf den Fall, dass Steuergeräte oder Fahrzeugelektronik in Ausnahmefällen nicht defekt, sondern bereits ab Werk aufgrund eines Konstruktionsfehlers unbrauchbar sein können. Dies schließt Programmierungsfehler, Hardware- und Verarbeitungsmängel ein. Derartige Fehler können durch uns nicht erkannt oder behoben werden, da wir grundsätzlich vom serienmäßigen ordnungsgemäßen Herstellungszustand ausgehen. Eine Reparatur bzw. ein Chiptuning ist daher nicht möglich; die Beseitigung derartiger Fehler gehört nicht zu unseren Pflichten. Für Schäden, die auf derartigen Konstruktionsfehlern beruhen, übernehmen wir keine Haftung, auch wenn wir das entsprechende Bauteil entgegen genommen oder sogar bearbeitet haben. Durch Recherche versuchen wir, derartige Vorkommnisse auszuschließen.

§ 4 Keine Dienstleistung, Reparatur oder Haftung bei Vorschäden

Wir gehen vom funktionsfähigen Serienzustand eines Fahrzeuges aus und prüfen dies so weit es uns möglich ist auch nach. Werden am Fahrzeug ein defektes Bauteil (z.B. Sensor, Turbolader, Bremsen) oder eine vorausgegangene wesentliche technische Veränderung erkannt, sind wir bei der Reparatur kostenpflichtig behilflich oder behalten wir uns das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten. Wird ein Vorschaden oder eine wesentliche Modifikation nachträglich offenbar sind wir bei der Reparatur kostenpflichtig behilflich aber nicht haftbar.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten laut Vertrag. Versand-/Nebenkosten werden zusätzlich und gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, die auf Veranlassung des Bestellers erfolgen, werden zusätzlich berechnet und sind innerhalb von 5 Werktagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Chiptuning und Diagnosearbeiten werden nach Fertigstellung oder Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden in Bar erhoben oder vorab per Überweisung oder PayPal bezahlt. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend.

§ 6 Liefer- und Leistungsfristen und Dienstleistungsvertrag

Angaben über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher grundsätzlich nicht verbindlich. Leistungsfristen gelten immer vorbehaltlich von höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen zwingenden Umständen. Auch technische Defekte an unseren Werkzeugen oder der EDV Anlage zählen dazu.

§ 7 Haftung und Mängel

(1) Leistungssteigerung erhöht Endgeschwindigkeit, Beschleunigung und potentielle Gefahr. Sie muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen und der Versicherung mitgeteilt werden. Ebenso kann das Abgasverhalten nach dem Tuning abweichen und muss evtl eingetragen werden. Wir arbeiten hier ständig an Lösungen und helfen auf Anfrage. Die Verantwortung und Pflicht diese Maßnahmen durchzuführen obliegt jedoch immer dem Fahrzeughalter. Bußgelder oder Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen trägt alleine der Fahrzeughalter.
(2) Nach Tuning erlischt die Herstellergarantie. Wir setzten niemals wesentliche Motorschutzparameter (EGT-Limiter o.ä.) außer Kraft oder nehmen Motorschäden in Kauf. Schäden können jedoch weder im Serien- noch im Tuningzustand ausgeschlossen werden. Daher gelten für Haftung und Garantie §8 und §9 der AGB.
(3) Für etwaige Mängel der Vertragserfüllung leisten wir Gewähr durch Nachbesserung/Nacherfüllung. Sofern die Nachbesserung/Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern. Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die gerügte Pflichtverletzung unerheblich ist. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren im Falle der Reparatur beweglicher Sachen in einem Jahr. Das gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt §8 der AGB. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist bei der Lieferung von Neu- und Ersatzteilen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf der Nichtbeachtung der Bedienvorschriften für die Inbetriebnahme oder den Gebrauch der gelieferten Sache beruhen oder auf die ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware zurückzuführen sind. Gleiches gilt bei fehlerhafter Bedienung, Montage und Inbetriebsetzung sowie der Verwendung ungeeigneter Hilfsmittel durch den Besteller oder durch Dritte und für die natürliche Abnutzung der Sache. Ferner übernehmen wir keine Haftung, wenn die Fahrzeugelektronik durch den Besteller oder Dritte geöffnet werden.

§ 8 Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Bei einer Kardinalpflicht handelt es sich um eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übernahme bzw. Abnahme des Werkes. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Garantie

Eine Motorgarantie kann über die Motofex UG nicht abgeschlossen und gewährt werden. Ein separater Garantievertrag kann jedoch in Kooperation mit der "NSA Services SA" Schweiz abgeschlossen werden. Es gelten die AGB des Anbieters.

§ 10 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 11 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform.

§ 12 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen für Verbraucher im Sinne von § 355 BGB Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben senden sie eine eindeutige Erklärung an:

Motofex UG (haftungsbeschränkt), Eichenstraße 42, 93095 Hagelstadt, Telefon: 0170-2374062, email: info(at)motofex.com

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Entstandene Versandkosten sind von der Rückzahlung ausgeschlossen. Wir gewähren Rückzahlungen spätestens vier Wochen nach Erhalt der Ware. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Gerätes/der Geräte. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Insbesondere auf Kundenwunsch individuell programmierte oder modifizierte Steuergeräte, die von uns zu diesem Zweck beschafft wurden, können nicht retoniert und erstattet werden, da es sich - wie bei einem Auftragsgemälde - um Einzelstücke handelt. Bei individuell bearbeiten Gegenständen aus dem Besitz des Kunden kann - so weit dies möglich ist - kostenlos der Urzustand hergestellt werden, jedoch der Arbeitsaufwand für die erste Dienstleistung nicht erstattet werden.

§ 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung internationalen Rechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Klageerhebung am gesetzlichen Gerichtsstand des Bestellers behalten wir uns vor.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt.